BOZNER FREIBAD
Termine und Bedingungen
Responsible seller:
XX - Lido di Bolzano
Adresse: Viale Trieste 21, Bolzano
UID-Nr.: 00389240219
E-Mail-Adresse: lido@gemeinde.bozen.it
Telefonnummer: 0471 911 000
1. ERÖFFNUNG DER SAISON
Die Dauer der Badesaison und die Öffnungszeiten der Anlage sind im Eingangsbereich angeschlagen. Der Zugang zum Schwimmbad ist bis 60 Minuten vor der Sperrstunde erlaubt. Die Direktion bittet die Badegäste, die Schwimmbecken 30 Minuten vor der Schließung am Abend zu verlassen, um die Durchführung der täglichen Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten zu erlauben.
2. ZUGANG
Der Zugang zum Freibad ist nur nach Bezahlung der Eintrittskarte gestattet.
Personen, die nach Ermessen der Direktion augenscheinlich unter Rauschgift- oder Alkoholeinfluss stehen oder die an Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen die Anlage nicht betreten. Es ist verboten, die Badeanstalt durch das Restaurant zu betreten.
Kinder unter 14 Jahren und Personen mit schweren Behinderungen dürfen die Badeanstalt nur betreten wenn sie von einer volljährigen, verantwortungsbewussten Person begleitet werden. Während des Aufenthaltes in der Anlage muss eine volljährige Bezugsperson anwesend sein, die die Verantwortung übernimmt.
Es werden keine Tiere zugelassen.
3. RESERVIERUNGEN
Aufgrund der derzeitigen Situation wegen der COVID 19 Pandemie, ist der Zugang zum Freibad im Sommer 2020 kontigentiert gemäss der gesetzlichen Richtlinien. Es ist möglich Eintrittskarten für die verfügbaren Plätze über das Online-Portal www.gemeinde.bozen??? vorzumerken.
4. UMKLEIDERÄUME UND DUSCHEN
Die Umkleidekabinen und die internen Duschen dürfen nicht benutzt werden.
5. DIEBSTÄHLE ODER VERLUSTE
Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für gestohlene oder verlorene Gegenstände oder Wertsachen.
6. BADEBEKLEIDUNG
Der Aufenthalt in der Badeanstalt ist nur in Bade- oder mit Strandbekleidung gestattet. Frauen dürfen sich weder in der Bar, im Restaurant, an und in den Schwimmbecken oder Toiletten ohne Bikinioberteil aufhalten.
7. KÖRPERPFLEGE
Das Duschen ohne Badeanzug ist nicht gestattet.
8. BENUTZUNG DER SCHWIMMBECKEN
Aufgrund der derzeitigen Situation wegen der COVID 19 Pandemie, ist auch der Zugang zu den Becken im Sommer 2020 begrenzt gemäss der gesetzlichen Richtlinien.
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, vom Beckenrand ins Wasser zu springen. Die Benutzer des Schwimmbeckens haften für etwaige Verletzungen oder Schäden, die sie anderen Badegästen zufügen. Die Schwimmbecken dürfen nur mit Badebekleidung betreten werden.
Aus sanitären Gründen müssen sich die Badegäste vor und nach der Benutzung der Schwimmbecken duschen.
Gemäss der Landesgesetzgebung bleibt das Kinderschwimmbecken geschlossen.
9. SCHLIESSUNG DER BADEANSTALT
Auf eigenem unanfechtbaren Ermessen kann die Gemeinde die Schließung der Badeanstalt bei schlechtem Wetter oder bei Auftreten von Umständen, die die Sicherheit der Badegäste oder der Anlage beeinträchtigen, veranlassen.
Während der Saison können einige Schwimmbecken zeitweilig geschlossen werden, um die Abhaltung von Wettkämpfen oder Sportvereinen das Training zu ermöglichen. In diesen Fällen entsteht für die Badegäste kein Recht auf Rückerstattung der Eintrittspreise.
10. BENUTZUNG DER SPRUNGBRETTER
Die Sprungbretter dürfen nur nach Genehmigung seitens der Gemeinde unter gewissen Bedingungen und unter der Aufsicht des Chefbademeisters benutzt werden. Während der eventuellen Trainingsstunden ermächtigter Sportmannschaften geht die Verantwortung an den jeweiligen Trainer über, der Außenstehenden die Benutzung des Sprungsturms und der Sprungbretter verweigern kann.
11. SPIELE
Im Freibad sind sämtliche Spiele verboten, die die Ruhe der anderen Besucher stören.
Bei Nichtbeachtung der Verbote müssen die Zuwiderhandelnden das Freibad verlassen.
12. MUSIK
Die Verwendung von Musikabspielgeräten sowie von Musikinstrumenten ist nur in einer Lautstärke erlaubt, die die Ruhe der Nachbarn nicht stört. Bei Nichtbeachtung des Verbots müssen die Zuwiderhandelnden das Freibad verlassen.
13. NUTZUNG DER FREIFLÄCHEN
Zwischen den Personen muss ein Sicherheitabstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts.
Wenn sich Personen bewegen oder der Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann, muss ein Schutz der Atemwege verwendet werden.
Sonnenliegen, Liegestühle und Badetücher müssen mit einem Abstand von 2 Metern positioniert werden, ausgenommen für zusammenlebende Familienmitglieder, welche wiederum den Mindenstabstand von 2 Metern gegenüber der anderen Badegästen einhalten müssen.
14. VERBOTE
Aufgrund der derzeitigen Situation wegen der Coronavirus Pandemie, müssen die Badegäste die Sicherheitsvorkehrungen gemäss der gültigen Richtlinien genauestens einhalten
Für die Sicherheit und zur Wahrung der gebührenden Rücksicht auf die anderen Badegäste ist zudem Folgendes ausdrücklich verboten:
- Jegliche Störung der Badegäste.
- Andere Badegäste, auch nur zum Scherz, ins Wasser zu stoßen oder zu werfen.
- Sich so zu verhalten, dass die Unversehrtheit der anderen gefährdet wird oder absichtlich Situationen herbeizuführen, die andere gefährden.
- Gegenstände zu beschädigen, zu beschmutzen oder zu entwenden.
- In den Schwimmbecken oder unter den anliegenden Duschen Seife oder Shampoo zu benutzen.
- Abfälle auf den Boden oder ins Wasser zu werfen.
- Gegenstände aus Glas oder anderem zerbrechlichem Material in die Badeanstalt mitzunehmen.
- Pflanzen zu beschädigen oder Blumen zu pflücken.
- Feuer anzuzünden oder Kochgeräte zu verwenden.
- Handel ohne Zustimmung der Gemeinde zu betreiben.
- Das Fotografieren ohne die Ermächtigung der betroffenen Personen.
- Tauchermasken und Flossen zu benutzen.
- Unterwassertauchen ohne den Bademeister vorher darüber informiert zu haben.
15. STRAFEN
Wer diese Nutzungsbedingungen nicht beachtet, kann von der Badeanstalt verwiesen werden, ohne Anspruch auf Vergütung der Eintrittskarte zu haben. Bei wiederholter oder besonders schwerwiegender Übertretung der Vorschriften kann der Besuch der Badeanstalt für die ganze Saison untersagt werden. Die Gemeinde behält sich vor, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen gerichtlich vorzugehen.
16. HAFTPFLICHT
Die Besucher haften persönlich für Schäden, die an Dritten, an Geräten oder Anlagen aufgrund von Unerfahrenheit oder unvorsichtiger Benutzung der zur Verfügung gestellten Geräte oder infolge der Missachtung dieser Bedingungen zugefügt werden.
Die Verwaltung übernimmt keinerlei Verantwortung für Dritte.